Fachanwaltskanzlei Dickmann & Obrock

Fachanwaltskanzlei Dickmann & Obrock, Ihre auf das Immobilienrecht spezialisierte Anwaltskanzlei in Neuss und Viersen

„Bill Gates wäre in Deutschland allein deshalb gescheitert, weil nach der Baunutzungsverordnung in einer Garage keine Fenster sein dürfen.“ Der Politiker Jürgen Rüttgers trifft mit dieser Aussage den Nagel auf den Kopf. Neue Gesetze und aktuelle Rechtsprechung haben großen Einfluss auf die täglichen Entscheidungen. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, benötigt man Spezialisten, die umfassend beraten und konsequent die wirtschaftlichen Interessen verfolgen sowie angemessene Problemlösungen finden. Meine Fachanwaltskanzlei hat sich der modernen Dienstleistung verschrieben und eine branchenrelevante Kompetenz aufgebaut, die aufgrund langjähriger praktischer und forensischer Erfahrung im Bereich des Immobilienrechts ihren Mittelpunkt gefunden hat. Das Leistungsspektrum der Kanzlei erstreckt sich auf das gesamte Immobilienrecht: das private und gewerbliche Mietrecht, das Wohnungseigentumsrecht, das Maklerrecht, das private Bau- und Bauträgerrecht sowie Grundstücks- und Vertragsrecht. Ich stehe Ihnen in sämtlichen Fragen rund um die Immobilie, beispielsweise zum Grundstückserwerb bzw. –verkauf mit all seinen Randgebieten wie Bestellung von Grunddienstbarkeiten und Erbbaulasten, der Projektentwicklung und Finanzierung, der Betreuung bei Begründung und Verwaltung von Wohnungseigentum sowie der Durchsetzung von Makleransprüchen beratend, als auch forensisch zur Seite. Mein Ziel ist es, Probleme und Sachverhalte kurzfristig einer wirtschaftlich sinnvollen Lösung zuzuführen und greifbare Ergebnisse ohne langwierigen und kostenintensiven juristischen Selbstzweck zu finden. Denn ein gewonnenes Verfahren ist wertlos, wenn am Ende kein wirtschaftliches Ergebnis bleibt. Meine Kanzlei strebt dauerhafte Partnerschaften mit seinen Mandanten an. Ich kann Ihre Interessen – auch gerichtlich - bundesweit wahrnehmen und verfüge über die entsprechenden Kooperationspartner. Zögern Sie nicht mich anzusprechen, ich freue mich über Ihre Kontaktaufnahme.  

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