MJH Rechtsanwälte - Anwalt direkt!

Anwaltskanzlei mit bis zu drei Rechtsanwälten im Arbeitsrecht, Bankrecht, Erbrecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Kapitalanlagerecht, Steuerstrafrecht.

Wir entwickeln exklusive Lösungen für Ihren Fall. Kompetenz, Hartnäckigkeit und die gebotene Pragmatik im Wohle des Mandanten ist uns ebenso wichtig wie die Transparenz unserer Dienstleistung.

Rufen Sie an. Die Kontaktaufnahme kostet nichts!

Wir freuen uns Ihnen in den nachfolgenden Rechtsgebieten helfen zu können:

- Anlegerrechte, Anlegerschutz, Bankrecht, Kapitalmarktrecht, Kapitalanlagerrecht
Die Bank oder der Finanzdienstleister ist nicht uneigennütziger Berater des Kunden sondern dessen Vertragspartner oder auch Vertragsgegner.
Wenn Sie das Gefühl haben im Rahmen von Verhandlungen rund um eine gescheiterte Kapitalanlage oder einer anderen Meinungsverschiedenheit nicht weiter zu kommen, liegt das ggf. daran, dass die Bank versucht „Zeit zu schinden“. Achten Sie stets darauf, dass es Fristen für die Geltendmachung von Ansprüchen zu beachten gibt.
Unsere Empfehlung:
Je schneller Sie sich um eine juristische Orientierung bemühen, desto schneller können Sie wieder planen. Wer früher zum Anwalt geht investiert meist wesentlich weniger Geld, als derjenige der wartet bis es nur noch über die Gerichte geht.
Dies gilt insbesondere für die nachfolgenden Fallkonstellationen:
Ihre Altersvorsorge - Geldanlage ist gescheitert – oder droht zu scheitern? Stoppen Sie untaugliche und unverantwortliche Investments und holen Sie Ihr Geld zurück! Ob Banken oder Finanzdienstleister richtig beraten haben und daher Schadensersatz zu leisten haben ist hier die zentrale Frage. Unsere Spezialisierung erlaubt uns Fälle dieser Art zielführend zu vertreten.
Anleihen, Aktien, Atypische Beteiligungen, Börsengeschäfte, Fondsbeteiligungen, Gesellschaftsbeteiligungen, Differenzgeschäfte, FOREX- Handel, Termingeschäfte oder Kick – Back bei der Vermittlung von Zertifikaten – Hier kennen wir uns aus!
Wussten Sie, dass
viele Landgerichte zu Gunsten der Anleger die Ansicht vertreten, dass atypisch stille Beteiligungen, Schiffsfonds, Beteiligungen an Kapitalanlagegesellschaften oder sonstige Unternehmensbeteiligungen mit hohem Risiko oder Risikofonds nicht für die Altersversorgung geeignet sind, hierauf also im Rahmen der Vermittlung hinzuweisen ist ?
Bei vermittelten Fondsanteilen kommt es u.a. darauf an, ob die Beratung der vermittelnden Bank Ihre Risikoneigung berücksichtigte und Sie nach Ihrem Anlageziel gefragt wurden.
Unsere Rechts-Tipps im Anleger und Kapitalmarktrecht: Denn:
Wer nichts tut, der kriegt auch nichts.
- Wurde Ihnen eine Kapitalanlage als sicher oder zum Zweck der Altersvorsorge vermittelt und haben Sie Zweifel daran, dass die versprochene Rendite erzielt wird, weil z.B. Depotauszüge stetige Verluste der angeschafften Fondsanteile, Zertifikate oder Aktien ausweisen, oder im Fall von Gesellschaftsbeteiligungen Ausschüttungen ausbleiben, oder die Geschäftsberichte des Unternehmens auf eine wirtschaftliche Schieflage hinweisen, wird es schnellstmöglich Zeit zu handeln. Entweder Sie investieren weiter und verlieren Ihr ganzes Geld, oder Sie ziehen die Notbremse! Kündigung und Rückabwicklung.

- Wenigstens Schadensminderung ist die richtige Zielsetzung, wenn nicht gar eine komplette Rückabwicklung ermöglicht ist!

- Hat Ihnen ein ausländisches Brokerunternehmen über im Vermittler empfohlen Börsengeschäfte zu tätigen und diese sich als Börsenprofis vorgestellt. Haben Sie dann Kontoauszüge bekommen, die für Laien kaum zu verstehen sind? Wurde aufgrund wiederholter Empfehlung das Guthaben auf dem Kunden- Konto häufig umgewälzt, bis das Guthaben durch Gebühren und Kursverluste verbraucht ist. Hier können Anleger häufig erfolgreich klagen es handelt sich um sittenwidrige Geschäftsmodelle.

- Die Rechtsverfolgung auch gegen ausländische Banken- und Brokergesellschaften ist häufig über die Gerichte im Deutschen Inland ermöglicht.

- Bankrecht, Kreditrecht, Sicherheiten, Phishing
Im (gegenseitigen) Abhängigkeitsverhältnis in Darlehens- und Kontenverträgen versuchen die Banken aufgrund betriebswirtschaftlicher Erwägungen Regelungen zu Lasten des Kunden in die Vertragsbestimmungen mit aufzunehmen. Nicht alles was man dem Bankkunden in Geschäftsbedingungen vorlegt oder sagt muss dieser gegen sich gelten lassen.
Nicht alles was unterschrieben wurde, muss der Kunde gegen sich gelten lassen!
Unsere Empfehlung:
Auch hier! Je schneller Sie sich um eine juristische Orientierung bemühen, desto schneller können Sie wieder planen. Wer früher zum Anwalt geht investiert meist wesentlich weniger Geld, als derjenige der wartet bis es nur noch über die Gerichte geht.
Dies gilt insbesondere für die nachfolgenden Fallkonstellationen:
Girokonto von Hackern leergeräumt (Phishing)? Gebührenschneiderei? Kreditkarte wurde missbraucht? Ärger mit der Bank im Nachlassverfahren? Sittenwidrige Mitverpflichtung des Ehegatten oder Lebensgefährten bei Darlehen oder Bürgschaften? Verbotene Kopplungs-geschäfte von Darlehensvertrag und Restschuldversicherung ? Übersicherung der Bank im Rahmen von Kreditengagements, Vollstreckungsabwehr u.v.m.
Unsere Rechts-Tipps im Bankrecht:
- Hatte der mitunterzeichnende Ehegatte / Lebensgefährte zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Darlehensvertrages keine eigene Einkünfte, die auch nur gestattet hätten die Zinsleistung aus dem Darlehen zu erbringen und war dies der Bank bekannt, liegt eine sittenwidrige Mitverpflichtung dann vor, wenn der Ehegatte Lebensgefährte aus dem Darlehen keine eigenen Vorteile haben sollte ( so wenn z.B. die Wohnung oder das Unternehmen nur dem einen Ehegatten gehörten)

- Wurde im Darlehensvertrag die Restschuldversicherung mitfinanziert und wurde nicht explizit auf Widerrufsrechte sowohl in Bezug auf das Darlehen und die Restschuldversicherung hingewiesen, steht Ihnen im Zweifel ein Widerrufsrecht zu. Wird dies ausgeübt, muss die Bank das Darlehen (ohne Berücksichtigung) der Versicherungsbeiträge neu abrechnen und kann nur die üblichen, nicht aber die Vertragszinsen abrechnen.

- Bankgebühren für Darlehenskonten in Höhe von monatlich 2,50 oder 12,00 € sind aller Voraussicht nach, auch so etwas anderes in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken steht rechtswidrig und zurück zu zahlen. Dies ggf. rückwirkend für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren! In Fällen von mehreren Darlehen können hier stattliche Beträge zusammenkommen!

Außerdem unterstützen wir Sie gerne auch in folgenden Rechtsgebieten:

- Arbeitsrecht
Abmahnung, Änderungskündigung oder Kündigung erhalten? Ihr Betrieb soll stillgelegt werden? Es gibt Ärger bei der Wiedereinstellung von Arbeitnehmern nach oder während der Elternzeit?
Unsere Empfehlung:
Gegen eine Kündigung oder Abänderungskündigung muss gegen eine Abmahnung sollte im Regelfall umgehend vorgegangen werden! Das Kündigungsschutzgesetz verlangt eine Klageerhebung binnen 3 Wochen ab dem Zeitpunkt des Erhalts einer Kündigung! Beachten Sie zudem, dass arbeitsvertragliche oder tarifliche Ausschlussklauseln ggf. in rechtswirksamer Weise regeln, dass bestimmte Ansprüche nach einigen Wochen oder Monaten der Untätigkeit nicht mehr geltend gemacht werden können.
Deshalb: Beauftragen Sie stets umgehend einen Rechtsanwalt. Für den Fall, dass Sie keine Rechtschutzversicherung haben, empfehlen wir die Beantragung von Prozesskostenhilfe, oder wenden Sie sich direkt an die Antragsstelle des für Sie zuständigen Arbeitsgerichts!
Dies gilt insbesondere für die nachfolgenden Fälle: Abfindung, Abmahnung, Änderungskündigung, Arbeitsvertrag, Betriebsstillegung, Erziehungsurlaub, Kündigung, Kündigungsschutz, Massenkündigungen, Mobbing, Mutterschutz, Überstundenvergütung, Urlaub, Zeugnis
Unsere Rechtstipps im Arbeitsrecht:
- Mündliche Kündigungen sind rechtlich nicht wirksam

- Der Jahresurlaub verfällt, wenn er nicht im ersten Quartal des Folgejahres genommen wird, oder eine ausdrückliche andere Vereinbarung mit dem Arbeitgeber getroffen wird
(aus Sicht des Arbeitnehmers am besten schriftlich)

- Massenentlassungen von Arbeitnehmern sind anzeigepflichtig sonst rechtsunwirksam

- Die Höhe einer Abfindung richtet sich danach, ob die ausgesprochene Kündigung rechtswidrig ist, im Übrigen nach den persönlichen Verhältnissen des gekündigten Arbeitnehmers. Einen Anspruch per sei auf Abfindung kennt das Arbeitsrecht nicht.

- Erbrecht
Jemand ist verstorben und hat Sie als Erbe eingesetzt oder enterbt? Wir veranlassen das notwendige für Sie. In den folgenden Fällen kennen wir uns aus:
Anfechtung, Auseinandersetzung der Miterbengemeinschaft, Ausschlagung, Auflage, Ehegattenerbrecht, Erbe, Erbfolge, Erbenhaftung, Erbschein, Erbvertrag, Ergänzungsanspruch, Erbauseinandersetzung, Nachlasshaftung, Pflichtteilsrecht, Pflichtteilsergänzungsanspruch; Testament-Vollstreckung, Testament, Vermächtnis
Unsere Rechtstipps im Erbrecht:
- Bevor Sie selbst ein Testament unter Zuhilfenahme fraglicher Fachbücher erstellen, gehen Sie zum Anwalt und fragen Sie diesen einfach, ob das, was Sie vorhaben funktioniert. Dies vermeidet Rechtstreitigkeiten unter den Erben.

- Wenn Sie enterbt wurden: Machen Sie umgehend Ihre Auskunftsansprüche gegenüber den Erben geltend und zwar auch in Bezug auf Schenkungen des / der Erblasser/in innerhalb der letzten 10 Jahre. Pflichtteilsergänzungsansprüche sollten nicht übersehen werden.

- Wenn Sie ein Unternehmen gegründet haben oder an einem Unternehmen beteiligt sind, sollten dringend Nachfolgeregelungen getroffen werden

- Durch die Änderung des Erbrechts haben Sie bei der Geltendmachung von Ansprüchen nicht sehr lange Zeit. Beachten Sie die neuen Verjährungsregelungen.

- Familienrecht
Es wird zu Unrecht kein Unterhalt bezahlt? Die Ehe ist gescheitert? Wie geht es weiter. Wir empfehlen zur Orientierung einen Anwalt zu befragen. Es geht darum über die notwendigen Rechtsmittel klare Verhältnisse zu schaffen.
Bei diesen Fällen kennen wir uns aus:
Ehescheidung, Ehevertrag, Ehegattenerbrecht, Güterrecht, Trennung, Scheidung, Scheidungsfolgevereinbarung, Zugewinn, Unterhalt, Kindesunterhalt, Elternunterhalt, Ausbildungsunterhalt, Vaterschaft, Zugewinn
Unsere Rechtstipps im Familienrecht:
- Unterhalt immer sogleich wenigstens durch die Geltendmachung von Auskunftsansprüchen geltend machen, andernfalls wird Unterhalt für die Vergangenheit später einmal nicht geschuldet!

- Im Rahmen einer pragmatischen Auseinandersetzung können hohe Verfahrenskosten meist durch Abschluss einer

- Vertragsrecht und Verkehrsrecht, Strafrecht Steuerstrafrecht
Kaufvertrag, Werkvertrag, Gewährleistung, Mietvertrag, Strafverteidigung, Verkehrsunfall,
Erstrittene Entscheidungen finden Sie auf der Homepage unserer Kanzlei bei den jeweiligen Rechtsgebieten unter www.kanzlei-haas.de
Meine Herausforderung? - Ihr Auftrag!
Meine Tätigkeit entwickelte ich bisher für und gegen in- und ausländische Unternehmen, Personen, Konzerne und Organisationen.
Seit 2003 bin ich Gründungsmitglied der Arbeitsgemeinschaft für Bank- und Kapitalmarktrecht des Deutschen Anwaltsvereins (DAV)
Ich bin ferner Mitglied der Bankenrechtlichen Vereinigung- Wissenschaftliche Gesellschaft für Bankrecht e.V.
Seit 2011 bin ich Aufsichtsrat einer Vermögensberatung AG
Kanzlei Motto:
„”Das Glück des Lebens besteht nicht darin, wenig oder keine Schwierigkeiten zu haben, sondern sie alle siegreich zu überwinden” - Hierbei helfen wir gerne -.

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