Schutzschirmverfahren nach ESUG – Spezialist RA Franzke

Schutzschirmverfahren nach ESUG – Spezialist RA Franzke

Das Schutzschirmverfahren nach ESUG bietet Zeit und professionelle Hilfe um das Unternehmen wieder wettbewerbsfähig zu machen.

ESUG steht für die Erleichterung der Sanierung von Unternehmen. Das bedeutet, soweit das Unternehmen noch nicht zahlungsunfähig ist, kann der Unternehmer oder die Geschäftsleitung mit Expertenhilfe ein Sanierungsplan erarbeiten. Dafür stellt das Gericht einen Zeitrahmen von drei Monaten zur Verfügung. Sanierung bedeutet, das Umgestalten des Unternehmens, damit es wieder wettbewerbsfähig wird. Dabei gibt es u.a. die Möglichkeit belastende Verträge zu kündigen, wie Miet-, Pacht-, Leasing-, Liefer-, Arbeits- und Tarifverträge. Entscheidend ist, dass eine Einigung mit den Gläubigern erzielt wird. Dafür gibt das Schutzschirmverfahren nach ESUG den Unternehmen eine bessere Verhandlungsposition. So muss beispielsweise die Mehrheit der Gläubiger über den Sanierungsplan entscheiden, was es einzelnen Gläubiger erheblich erschwert diesen zu torpedieren. Einigung kann aber auch durch eine Umwandlung von Forderungen in Geschäftsanteile erfolgen.
Meine fachliche Einschätzung ob ein Schutzschirmverfahren für Ihr Unternehmen praktikabel ist, biete ich Ihnen gerne in einem kostenlosen Erstgespräch.
Auf www.schutzschirmverfahren-esug.de erfahren Sie schnell alles, was Sie über das Schutzschirmverfahren nach ESUG wissen müssen.
 


Schlagwörter/Stichwörter


ESUG, Insolvenz, Schutzschirmverfahren

Kommentare sind geschlossen.